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Compliance im Konzern Beitrag f & w Juni 2026

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Compliance im Konzern – CMS: Zentral steuern, lokal verantworten

In der aktuellen Ausgabe von f&w | führen und wirtschaften im Krankenhaus (6|2026) ist mein Beitrag zu einem Thema erschienen, das viele Krankenhauskonzerne in der Praxis beschäftigt.

Ein konzernweites Compliance-Management-System einzuführen klingt nach einer zentralen Aufgabe. Rechtlich ist es das nur zur Hälfte.

Das Trennungsprinzip gilt auch im Konzern: Die Geschäftsführung jeder Tochtergesellschaft bleibt für Legalität, Organisation und Überwachung in ihrem Haus selbst verantwortlich – unabhängig davon, wie eng die konzernweite Einbindung ist.

Gefragt ist deshalb ein hybrides Modell: Die Konzernmutter setzt den Rahmen (Mindeststandards, Risikomethodik, Meldewege), die abhängigen Gesellschaften setzen ihn in eigener Organverantwortung um. Ein bloßer Roll-out reicht nicht. Es braucht lokale Organbeschlüsse, eigene Ressourcen und klare Verantwortliche vor Ort.

Für Krankenhauskonzerne gilt das umso mehr: Sektorspezifische Risikofelder wie Zuweiserbeziehungen, Medizinproduktebeschaffung oder Abrechnungsintegrität lassen sich nicht von oben steuern, ohne dass jemand unten die operative Verantwortung trägt.

Die Haftung folgt dieser Logik: Konzernleitung und Tochtergeschäftsführung haften nebeneinander – nicht alternativ.


 

Chefarztworkshop KH Barmherzige Brüder Trier

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Impulsvortrag mit dem Thema „Compliance im Krankenhaus mit dem Schwerpunkt Abrechnung„.

Anlässlich des Workshops der Chefärzte des Krankenhauses der Barmherzigen Brüder Trier habe ich am 20.11.2025 über die Notwendigkeit zur Implementierung eines Compliance Managementsystems referiert. Schwerpunkt war u.a.die Abrechnung wahlärztlicher Leistungen unter Berücksichtigung der jüngsten Rechtsprechung des BGH.

Veröffentlichung – Beitrag in KH-J 1|2022 – Haftung des Arbeitnehmers für Anwaltskosten zur Untersuchung von Compliance-Verstößen

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In der aktuellen Ausgabe der Zeitschrift „Der Krankenhaus-JUSTITIAR“ (KH-J, 1|2022, S. 13 f.) kommentiert  Prof. Dr. Martin Spaetgens die Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 29. April 2021, Az. 8 AZR 276/20, die sich mit der Frage befasst, unter welchen Voraussetzungen der Arbeitgeber vom Arbeitnehmer Erstattung der Anwaltskosten für die Untersuchung von Compliance-Verstößen verlangen kann. Der Artikel ist auch online abrufbar (nur für registrierte Mitglieder).

Sprechen Sie uns gerne an, wenn Sie Fragen zu diesem Thema haben oder Unterstützung bei der Implementierung von Compliance-Management-Systemen in Ihr Unternehmen benötigen.

Veröffentlichung – Beitrag in f&w 8|2021 – Whistleblower-Richtlinie

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In der aktuellen Ausgabe der Zeitschrift „führen und wirtschaften im Krankenhaus“ (f&w 8|2021) beschäftigt sich Herr Prof. Dr. Martin Spaetgens mit den Auswirkungen der sog. Whistleblower-Richtlinie, die bis Mitte Dezember dieses Jahres in nationales Recht umgesetzt werden muss. Der Beitrag beleuchtet insbesondere die Verpflichtung zur Einrichtung von sog. Hinweisgebersystemen, von der auch Krankenhäuser und andere Leistungserbringer im Gesundheitsheitswesen (z.B. Pflegeeinrichtungen) betroffen sind. Der Artikel kann hier abgerufen werden (nur für registriete Mitglieder).

Sprechen Sie uns gerne an, wenn Sie Beratungsbedarf zu der Thematik haben. Wir bieten auch die Einrichtung und Organisation einer Meldestelle für Ihr Unternehmen an.

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