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Juni 2026

Vortrag beim Legal Lab „Compliance-Roadmap für KMU“ der IHK Trier

By Vorträge, Prof. Dr. Spaetgens, Veranstaltungen, Sonstiges

Vortrag beim Legal Lab „Compliance-Roadmap für KMU“ der IHK Trier

Am 18. August 2026 veranstaltet die IHK Trier das Legal Lab „Compliance-Roadmap für KMU – Pflichten erkennen und umsetzen“. Im Mittelpunkt steht die Frage, wie kleine und mittlere Unternehmen ihre wesentlichen Compliance-Risiken erkennen, priorisieren und in konkrete Umsetzungsschritte überführen können.

Prof. Dr. Martin Spaetgens wird im Rahmen der Veranstaltung zum Thema „Haftung ohne Panik: Klare Orientierung für Unternehmer“ referieren. Ziel des Legal Labs ist es, den Teilnehmenden eine praxisnahe Grundlage für die Entwicklung einer individuellen Compliance-Roadmap zu vermitteln.

Die Veranstaltung findet von 9:00 bis 12:30 Uhr in der IHK Trier statt. Die Teilnahme ist kostenfrei; eine Anmeldung ist bis zum 4. August 2026 möglich.

Compliance im Konzern Beitrag f & w Juni 2026

By Veröffentlichungen, Sonstiges

Compliance im Konzern – CMS: Zentral steuern, lokal verantworten

In der aktuellen Ausgabe von f&w | führen und wirtschaften im Krankenhaus (6|2026) ist mein Beitrag zu einem Thema erschienen, das viele Krankenhauskonzerne in der Praxis beschäftigt.

Ein konzernweites Compliance-Management-System einzuführen klingt nach einer zentralen Aufgabe. Rechtlich ist es das nur zur Hälfte.

Das Trennungsprinzip gilt auch im Konzern: Die Geschäftsführung jeder Tochtergesellschaft bleibt für Legalität, Organisation und Überwachung in ihrem Haus selbst verantwortlich – unabhängig davon, wie eng die konzernweite Einbindung ist.

Gefragt ist deshalb ein hybrides Modell: Die Konzernmutter setzt den Rahmen (Mindeststandards, Risikomethodik, Meldewege), die abhängigen Gesellschaften setzen ihn in eigener Organverantwortung um. Ein bloßer Roll-out reicht nicht. Es braucht lokale Organbeschlüsse, eigene Ressourcen und klare Verantwortliche vor Ort.

Für Krankenhauskonzerne gilt das umso mehr: Sektorspezifische Risikofelder wie Zuweiserbeziehungen, Medizinproduktebeschaffung oder Abrechnungsintegrität lassen sich nicht von oben steuern, ohne dass jemand unten die operative Verantwortung trägt.

Die Haftung folgt dieser Logik: Konzernleitung und Tochtergeschäftsführung haften nebeneinander – nicht alternativ.