Im Mittelpunkt unserer Tätigkeit steht die Beratung und Vertretung unserer Mandanten auf dem Gebiet des Zivilrechts. Hierzu zählen insbesondere das Arbeitsrecht, das Familienrecht, das Steuerrecht und das Verkehrsrecht. Unseren fachlichen Schwerpunkt haben wir jedoch im Medizinrecht. Auf diesem Gebiet beraten und vertreten unsere Fachanwälte Ärzte, Krankenhäuser und andere Leistungserbringer aus dem Gesundheitswesen.
Dieses Rechtsgebiet erstreckt sich nicht nur auf das allgemeinere Gebiet der Arzthaftung, also das haftungsrechtliche Verhältnis zwischen Arzt und Patient.
Das Familienrecht ist das Teilgebiet des Zivilrechts, das die Rechtsverhältnisse der durch Ehe, Lebenspartnerschaft, Familie verbundener Personen regelt.
Das Steuerrecht ist der Teil des Abgabenrechts, der die Steuern betrifft. Zum Steuerrecht im engeren Sinne werden alle Steuergesetze gerechnet.
Das Verkehrsrecht ist Teil des Verkehrswesens und umfasst im weitesten Sinne sämtliche Rechtsnormen, die mit dem Verkehr in Verbindung stehen.
Das Arbeitsrecht umfasst alle Gesetze, Verordnungen und sonstige verbindliche Bestimmungen zur unselbständigen, abhängigen Erwerbstätigkeit.
Unter Sonstige fällt das allgemeine Zivilrecht, das Kirchenrecht, Marken- und Urheberrecht, Strafrecht, Versicherungsrecht und das Verwaltungsrecht.