Am 08.09.2022 referiert Herr Prof. Dr. Spaetgens auf der Tagung der Privatärztlichen Verrechnungsstellen (PVS) in Wiesbaden zum Thema „Die Umsetzung des Hinweisgeberschutz-gesetzes in der Praxis“.
Am 12. Juli 2022 referiert Prof. Dr. Martin Spaetgens von 10:00-12:00 Uhr im Rahmen eines Online-Seminars der Krankenhausinstitut Rheinland-Pfalz GmbH zur Thematik „Hinweisgeberschutzgesetz und Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz“. Der Vortrag beleuchtet den neuen Referentenentwurf des BMJ zum Hinweisgeberschutzgesetz von Ende März 2022. Dargestellt werden u.a. die Pflichten zur Errichtungen interner Meldestellen und die Voraussetzungen zu deren Organisation. In Ergänzung hierzu werden unter Bezugnahme auf das sogenannte Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz die Voraussetzungen für die Implementierung einer Beschwerdestelle erläutert.
Die Teilnahme am Seminar ist kostenlos. Anmeldung unter: https://www.kgrp.de/seminare
Am 12. Mai 2022 referiert Herr RA Prof. Dr. Martin Spaetgens im Rahmen der Geschäftsführertagung der VKD (Verband der Krankenhausdirektoren Deutschlands e.V) in Kaiserslautern zum Thema „Compliance im Krankenhaus“. Nährere Informationen zur Veranstaltung und Anmeldung unter https://www.vkd-online.de/veranstaltung/rheinland-pfalz-saarland-fruehjahrstagung/
Im Rahmen der Mitgliederversammlung der BTGA (Bundesindustrieverband Technische Gebäudeausrüstung e.V.) am 6.Mai 2022 in Berlin wird Herr RA Prof. Dr. Martin Spaetgens zum Thema Compliance-Anforderungen referieren.
In der aktuellen Ausgabe der Zeitschrift „Der Krankenhaus-JUSTITIAR“ (KH-J, 1|2022, S. 13 f.) kommentiert Prof. Dr. Martin Spaetgens die Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 29. April 2021, Az. 8 AZR 276/20, die sich mit der Frage befasst, unter welchen Voraussetzungen der Arbeitgeber vom Arbeitnehmer Erstattung der Anwaltskosten für die Untersuchung von Compliance-Verstößen verlangen kann. Der Artikel ist auch online abrufbar (nur für registrierte Mitglieder).
Sprechen Sie uns gerne an, wenn Sie Fragen zu diesem Thema haben oder Unterstützung bei der Implementierung von Compliance-Management-Systemen in Ihr Unternehmen benötigen.
Am 14. Dezember 2021 referiert Prof. Dr. Martin Spaetgens von 10:00-11:30 Uhr im Rahmen eines Seminars der Krankenhaus Beratungs- und Seminargesellschaft zum Themenfeld Compliance im Krankenhaus. Insbesondere werden relevante Änderungen durch das kommende Hinweisgeberschutzgesetz näher beleuchtet, die durch Einzelheiten zur Implementierung eines Compliance-Management-Systems erläutert und in die Praxis eingebettet werden.
Weitere Informationen sowie die Anmeldung finden Sie unter: https://kbsg-seminare.de/seminare/136/224-ONLINE-Seminar-Compliance-im-Krankenhaus-Whistleblower-Richtlinie-Hinweisgeberschutzgesetz.html
Nach der Verabschiedung der sog. Whistleblower-Richtlinie durch die EU, welche seit dem 26.11.2019 in Kraft ist, muss der nationale Gesetzgeber diese bis zum 17.12.2021 in deutsches Recht umsetzen. Das hieraus entstandene Hinweisgeberschutzgesetz verpflichtet Unternehmen ab einer gewissen Größe, ein Meldesystem einzurichten – auch auf die Meldung von Verstößen gegen nahezu jegliches nationale Recht.
Im Rahmen eines Webinars des DKI (Deutsches Krankenhausinstitut) referieren Prof. Dr. Martin Spaetgens und Prof. Dr. Dr. Thomas Ufer am 02.11.2021 zum Thema „Pflicht zur persönlichen Leistungserbringung durch leitende Krankenhausärzte“.
Am 11.10.2021 ist die neuerlich angepasste Coronavirus-Testverordnung (TestV) vom 21.09.2021 des Bundesministeriums für Gesundheit in Kraft getreten. Eine wesentliche Änderung bringt der vollständig neu gefasste § 4a, durch den der Anspruch auf kostenlose Bürgertestungen weitgehend eingeschränkt wird. Diese in erster Linie politisch motivierte Entscheidung dürfte bei Steuerzahlerinnen und Steuerzahlern mit vollständigem Impfschutz viel Zuspruch finden. Noch werden die Leistungserbringer allerdings gebraucht. Problematisch aus deren Sicht: ständige Anpassungen der TestV, Übergangsregelungen, immer komplexer werdende Regeln zur Leistungserbringung und Abrechnung. Mehr erfahren
SG Koblenz: Implantation von endobronchialen Nitinolspiralen („Coils“) im Jahre 2017 hatte das Potential einer erforderlichen Behandlungsalternative gem. § 137c Abs. 3 SGB V
In zwei von uns vertretenen Verfahren hat das SG Koblenz mit Urteilen vom 23.06.2021 (S 8 KR 562/19; S 8 KR 563/19 – rechtskräftig) eine Krankenkasse zur Zahlung der Vergütung für die im Krankenhaus unserer Mandantin vorgenommenen Lungenvolumenreduktionen mittels Implantation von endobronchialen Nitinolspiralen („Coils“) verurteilt. Mehr erfahren