Nach der Verabschiedung der sog. Whistleblower-Richtlinie durch die EU, welche seit dem 26.11.2019 in Kraft ist, muss der nationale Gesetzgeber diese bis zum 17.12.2021 in deutsches Recht umsetzen. Das hieraus entstandene Hinweisgeberschutzgesetz verpflichtet Unternehmen ab einer gewissen Größe, ein Meldesystem einzurichten – auch auf die Meldung von Verstößen gegen nahezu jegliches nationale Recht.
Auf welche Art und Weise ein solches Hinweisgebersystem unter Wahrung der Vertraulichkeit implementiert werden kann, zeigt Prof. Dr. Martin Spaetgens in einem Webinar am 15.11.2021 von 16:00-17:30 Uhr. Zugleich sollen durch das Seminar Grundzüge zur Implementierung eines Compliance Management Systems unter besonderer Berücksichtigung der damit einhergehenden Einrichtung eines Meldekanals dargestellt werden. Im Weiteren soll aufgezeigt werden, dass insbesondere unter Hinweis auf die jüngste Rechtsprechung die Einrichtung von Compliance Maßnahmen zu den grundlegenden Pflichten der für das Unternehmen Verantwortlichen unter dem Gesichtspunkt ordnungsgemäßer Unternehmensführung zählt.
Weitere Informationen zu den Webinarinhalten und Anmeldung unter: https://www.ihk-trier.de/p/Whistleblowing_und_Compliance-9-22341.html