OPS-Strukturprüfungen gem. § 275d SGB V – Stresstest für Krankenhäuser

Der Startschuss für die OPS-Strukturprüfungen gem. § 275d SGB V ist gefallen. Auch die vom MDS nachträglich verlängerte Frist (15.08.2021) für die erstmalige Beantragung der Strukturprüfungen rückt mit großen Schritten näher. Wir bieten einen Stress-Test für Krankenhäuser an und unterstützen sie bei der Prüfung der notwendigen Unterlagen und Nachweise anhand des Begutachtungsleitfadens (BGL) „Prüfung von OPS-Strukturmerkmalen“.

Sollen Strukturmerkmale in Form von Kooperationen erbracht werden, leisten wir Hilfestellung bei der Erstellung bzw. Anpassung der bestehenden schriftlichen Kooperationsverträge. Selbstverständlich sind wir auch bei der Führung des Widerspruchs-/Klageverfahrens im Falle eines negativen Begutachtungsergebnisses des zuständigen MD behilflich.

Sprechen Sie uns gerne an, wenn Beratungsbedarf zu der Thematik besteht.