Das COVID-19-Krankenhausentlastungsgesetz („Gesetz zum Ausgleich COVID-19 bedingter finanzieller Belastungen der Krankenhäuser und weiterer Gesundheitseinrichtungen“) ist am 28.03.2020 in Kraft getreten. Mit dem Gesetz soll eine Art Schutzschirm für Krankenhäuser, Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen, Vertragsärzte sowie Pflegeeinrichtungen gespannt und dadurch der Betrieb in den Gesundheitseinrichtungen sichergestellt und die pandemiebedingten wirtschaftlichen Folgen abgefedert werden.
Hier können Sie sich eine Übersicht der aktuellen Gesetzeslage herunterladen (pdf-Download, Stand: 30.03.2020).
Hier finden Sie eine schaubildartige Übersicht über die Maßnahmen im Rahmen des Gesetzes (jpg-Download, Stand: 30.03.2020).