Nach zähen Ringen wurde durch Beschluss des Berufungsausschusses mit Wirkung zum 01.11.2018 das erste MVZ in der Rechtsform der Genossenschaft zur vertragsärztlichen Versorgung in Rheinland-Pfalz zugelassen. Ziel der Genossenschaft ist die Sicherstellung der hausärztlichen Versorgung in ländlich geprägten Gebieten.