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Chefarzt

Webinar IHK Trier am 14.09.2022

Im Webinar der IHK Trier am 14.09.2022 (14-16 Uhr) gibt Herr Prof. Spaetgens einen Überblick über das neue Hinweisgeberschutzgesetz.

Dargestellt werden die rechtlichen Rahmenbedingungen der sog. Whistleblower-Richtlinie, sowie die wesentlichen Pflichten nach dem Entwurf eines Hinweisgeberschutz-gesetzes.

Die Teilnahme am Webninar ist kostenfrei;  die Veranstaltung richtet sich an Inhaber und vertretungsberechtigte Personen eines Unternehmens sowie auch an Mitarbeiter*innen der Personalabteilung.

Weitere Informationen zu den Webinarinhalten und Anmeldung hier

 

Webinar Deutsches Krankenhausinstitut am 13.09.2022

Am 13.09.2022 referiert Herr Prof. Spaetgens im Rahmen eines Webinars des DKI (Deutsches Krankenhausinstitut) zur Einführung eines Hinweisgebersystems nach der sog. Whistleblower-Richtlinie und dem Hinweisgeberschutz-gesetz

Zielgruppe der Veranstaltung sind Führungskräfte und Mitarbeitende von Krankenhäusern und anderen Gesundheitseinrichtungen, insbesondere aus der Geschäftsführung, Verwaltung und Rechtsabteilung, sowie Compliance-Beauftragte

Weitere Informationen zu den Seminarinhalten und Anmeldung unter: https://www.dki.de/veranstaltungen/webinar-einfuehrung-eines-hinweisgebersystems-nach-der-whistleblowing-richtlinie-und-dem-hinweisgeberschutzgesetz?v=5225

Hinweis – Webinare von Dr. Zarmina Penner für Heilberufler und Praxisinhaber

Vortrag am 23.09.2020

Spaetgens Rechtsanwälte weist auf zwei Webinar-Angebote von Frau Dr. Zarmina Penner hin:

  • Wie wandele ich mein Praxis-Team in ein SuperTeam um? (Teil 1-3, für Praxisinhaber)
  • Troubleshooting für Nachdenkliche (für alle Heilberufe, Einzelgespräch)

 

Die Webinare sind über die nächsten Monate fortlaufend.
Weitere Informationen sowie eine Anmeldung finden Sie hier (Link zum univiva-Portal, Stand 16.09.2020).

 

Aktuell – Übersicht zum KH-EntlastungsG

Vortrag am ...

Das COVID-19-Krankenhausentlastungsgesetz („Gesetz zum Ausgleich COVID-19 bedingter finanzieller Belastungen der Krankenhäuser und weiterer Gesundheitseinrichtungen“) ist am 28.03.2020 in Kraft getreten. Mit dem Gesetz soll eine Art Schutzschirm für Krankenhäuser, Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen, Vertragsärzte sowie Pflegeeinrichtungen gespannt und dadurch der Betrieb in den Gesundheitseinrichtungen sichergestellt und die pandemiebedingten wirtschaftlichen Folgen abgefedert werden.

Hier können Sie sich eine Übersicht der aktuellen Gesetzeslage herunterladen (pdf-Download, Stand: 30.03.2020).
Hier finden Sie eine schaubildartige Übersicht über die Maßnahmen im Rahmen des Gesetzes (jpg-Download, Stand: 30.03.2020).

Die Wahlleistungsvereinbarung

Vortrag am 04.09.2017

Neuste Rechtsprechung zum Recht der wahlärztlichen Leistungen,

 

Ort: Cts Caritas Krankenhaus Saarbrücken, Chefarztkonferenz