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Aktuell – Übersicht zum KH-EntlastungsG

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Das COVID-19-Krankenhausentlastungsgesetz („Gesetz zum Ausgleich COVID-19 bedingter finanzieller Belastungen der Krankenhäuser und weiterer Gesundheitseinrichtungen“) ist am 28.03.2020 in Kraft getreten. Mit dem Gesetz soll eine Art Schutzschirm für Krankenhäuser, Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen, Vertragsärzte sowie Pflegeeinrichtungen gespannt und dadurch der Betrieb in den Gesundheitseinrichtungen sichergestellt und die pandemiebedingten wirtschaftlichen Folgen abgefedert werden.

Hier können Sie sich eine Übersicht der aktuellen Gesetzeslage herunterladen (pdf-Download, Stand: 30.03.2020).
Hier finden Sie eine schaubildartige Übersicht über die Maßnahmen im Rahmen des Gesetzes (jpg-Download, Stand: 30.03.2020).

Spaetgens Hrsg. „Persönliche Leistungserbringung leitender Krankenhausärzte“

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Vorankündigung: Deutsche Krankenhausverlagsgesellschaft, 1. Auflage 2019

Praxisorientierte Darstellung über die Rechte und Pflichten eines leitenden KH-Arztes.

  • Abrechnung stationärer und ambulanter Leistungen (Wahlleistung, CA-Ambulanz)
  • Arbeitsrechtliche- sowie Haftungs- und Organisationsverantwortlichkeit
  • Strafrechtliche Bedeutung
  • Die Teilnahme des leitenden KH-Arztes an der vertragsärztlichen Versorgung (Ermächtigung)

ISBN: 978-3-9468866-47-3

Informationsveranstaltung:

By Vorträge, Prof. Dr. Spaetgens, Veranstaltungen, Sonstiges

„Möglichkeiten der zukünftigen ambulanten ärztlichen Versorgung in Pirmasens und der Südwestpfalz“

Vortrag von Herrn RA Prof. Dr. M. Spaetgens zum Thema: Die Voraussetzung der Gründung und Zulassung eines Medizinischen Versorgungszentrum in der Rechtsform der eingetragenen Genossenschaft.

Gemeinsame Veranstaltung des Landkreises Südwestpfalz, der Städte Pirmasens und Zweibrücken, Ärztlicher Kreisverein Pirmasens, Medi Verbund

Ärzte Genossenschaft

By Prof. Dr. Spaetgens, Sonstiges

Nach zähen Ringen wurde durch Beschluss des Berufungsausschusses mit Wirkung zum 01.11.2018 das erste MVZ in der Rechtsform der Genossenschaft zur vertragsärztlichen Versorgung in Rheinland-Pfalz zugelassen. Ziel der Genossenschaft ist die Sicherstellung der hausärztlichen Versorgung in ländlich geprägten Gebieten.