Dr. iur. Sandra Guntermann

Dr. iur. Sandra Guntermann

Fachanwältin für Medizinrecht

T +49 (0)651 970 39-28
F +49 (0)651 970 39-21
dr.guntermann@spaetgens.com

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Tätigkeitsschwerpunkte Medizinrecht

  • Ärztliches Berufsrecht
  • Ärztliches Haftpflichtrecht
  • Vergütungsrecht der Heilberufe

Beruflicher Werdegang

  • 1992–1995: Ausbildung zur Kauffrau in der Grundstücks- und Wohnungswirtschaft 
  • 1995–2001: Studium der Rechtswissenschaften 
  • 2001: Referendarexamen 
  • 2001–2003: Referendariatsdienst in NRW 
  • 2003: Assessorexamen 
  • 2004–2006: Tätigkeit als Rechtsanwältin in der Kanzlei Niehoff, Bolz, Möller & Partner, Mülheim an der Ruhr
  • 2006: Dissertation zum Thema „Indefinite Justice? – Eine rechtsvergleichende Betrachtung des Umgangs mit den Daten verurteilter Sexualstraftäter in den Vereinigten Staaten von Amerika und der Bundesrepublik Deutschland“ 
  • 2006: Eintritt in die Kanzlei Spaetgens Rechtsanwälte 
  • Seit 2008: Fachanwältin für Medizinrecht 

Vorträge

  • 26.01.2010 „Aktuelle Rechtsprechung“, Rechtsberatertagung PVS Verband in Heidelberg 
  • 27.01.2009 „Kostenvorschuss im Rahmen privatärztlicher Behandlungen“, Rechtsberatertagung PVS Verband in Trier 
  • 29.01.2008 „Wann ist die Vertretung des Chefarztes zulässig?“, Rechtsberatertagung PVS Verband in Mülheim/Ruhr 
  • 24.01.2007 „Das Zielleistungsprinzip“, Rechtsberatertagung PVS Verband in Mülheim/Ruhr 

Publikationen

  • „Inhaltliche Fehler für Fälligkeit der Rechnung unbeachtlich“, Ärztepost, Das Magazin der Privatärztlichen Verrechnungsstelle, Ausgabe 1/2007, Seite 15
  • „Zielleistung: Urteil zur endoprothetischen Versorgung stärkt Position der Chefärzte“, Chefärzte Brief, Ausgabe 12/2008, Seite 1 
  • „Fallstricke bei der Behandlung Minderjähriger“, Chefärzte Brief, Ausgabe 3/2009, Seite 13
  • „Honoraranspruch nur bei persönlichem Erbringen der Kernleistung“ (LG Saarbrücken), Chefärzte Brief, Ausgabe 4/2009, Seite 13 
  • „Wahlleistungsvereinbarung: Gültigkeit wegen Geschäftsunfähigkeit angezweifelt – zu Recht?“, Chefärzte Brief, Ausgabe 5/2009, Seite 5 
  • „Die ärztliche Aufklärungspflicht“, Ärztepost, Das Magazin der Privatärztlichen Verrechnungsstelle, Ausgabe 5/2009, Seite 9 
  • „Kostenvorschuss – ist das zulässig?“, Privatliquidation aktuell, Ausgabe 1/2010, Seite 2 
  • „Zielleistungsprinzip zugunsten des Chefarztes ausgeweitet“ (Landgericht Paderborn), Chefärzte Brief, Ausgabe 2/2010, Seite 7 
  • „Patient versäumt Behandlungstermin: Was sind Ihre Rechte? Was können Sie tun?“, Zahnärzte Wirtschaftsdienst, Ausgabe 2/2010, Seite 3 
  • „Wie weit geht die wirtschaftliche Aufklärungspflicht des Chefarztes?“, Chefärzte Brief, Ausgabe 5/2011, Seite 10 
  • „Infektion nach ärztlichem Eingriff lässt nicht auf Behandlungsfehler schließen“, Chefärzte Brief, Ausgabe 6/2011, Seite 10 
  • „Der Honoraranspruch kann bei Aufklärungsmängeln erhalten bleiben“ (Bundesgerichtshof), Chefärzte Brief, Ausgabe 9/2011, Seite 9
  • „Aufklärungsmängel führen nicht zum Verlust eines Honoraranspruchs eines Implantologen“ (Bundesgerichtshof), Praxis Implantologie, Ausgabe 8/2011, Seite 1