Zwischen Selbstbestimmung und Fürsorge (Trierischer Volksfreund, 30.1.2012)

Die Landesärztekammer und die Rechtsanwaltskammer Koblenz informieren am Dienstag, 7. Februar, 17.30 Uhr, im Kurfürstlichen Palais in Trier über das Thema Patientenverfügung. Jeder Mensch soll selbst bestimmen, welche medizinischen Behandlungsmethoden er wünscht. Was aber, wenn der Patient aufgrund akuter Verletzung oder Erkrankung nicht mehr in der Lage ist, seinen Willen gegenüber dem Arzt zu äußern? Für diese Fälle soll eine Patientenverfügung weiterhelfen, in der der Patient vorab bei vollem Bewusstsein bestimmt, welche Behandlungen er wünscht und welche nicht.

Doch was ist beim Formulieren einer Patientenverfügung zu beachten? Und ist der Mensch überhaupt fähig, in gesunden Tagen weitreichende Entscheidungen zu treffen, die dem eigenen Leben ein Ende setzen könnten? Diese und andere Fragen diskutieren Günther Matheis, Vorsitzender der Bezirksärztekammer Trier, Professor Martin Spaetgens, Fachanwalt für Medizinrecht aus Trier, und Rechtsanwalt Andreas Ammer, Justitiar der Vertragsärztlichen Vereinigung Trier und des MEDI-Verbundes Trier.

Hier können Sie den vollständigen Artikel aus dem Trierischen Volksfreund vom 30.1.2012 lesen.